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STRAFRECHT


Die Einschätzung, welche Taten mit Strafe belegt werden müssen, ist je nach Kulturkreis und im Laufe der Geschichte verschieden, welche Rechtsgüter als schützenswert erachtet werden, wird von der Gesellschaftsform in einem Staat bestimmt.

Das Strafrecht dient dem Schutz der elementaren Rechtsgüter, wie z.B. dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, dem Eigentum, der Würde und Ehre oder des Vermögens und damit dazu, den Bestand der Rechtsordnung eines Staates anzuerkennen und zu erhalten.

Das Strafrecht befasst sich mit der staatlichen Sanktionierung strafbaren Verhaltens. Welches Verhalten strafbar ist, regelt insbesondere das Strafgesetzbuch.

Gemäß § 1 StGB

kann eine Tat nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde“.

  • Sie verursachen fahrlässig einen Verkehrsunfall. Der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs wird verletzt. Die Polizei ermittelt gegen Sie und lädt Sie zur Beschuldigtenvernehmung

  • die Polizei hat auf Hinweise Ihrer Nachbarn Ihre Wohnung durchsucht und dabei einen nicht geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden. Daraufhin werden Sie in Polizeigewahrsam genommen

  • Sie wurden in der S-Bahn überfallen und möchten als Nebenkläger gegen den Täter vorgehen

  • Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen eine Körperverletzung begangen zu haben. Das trifft zwar zu, Sie handelten aber in Notwehr

  • Sie sitzen in U-Haft und wollen auf freien Fuß

  • die Staatsanwaltschaft hat Ihnen einen Strafbefehl übersandt. Sie möchten Einspruch dagegen einlegen

  • ein Verwandter von Ihnen wurde festgenommen, sie wollen ihm schnellstmöglich helfen

  • Sie wurden bei einem Ladendiebstahl erwischt und sind nun vor dem Amtsgericht angeklagt.

Im Strafrecht, wie auch in den meisten anderen Rechtsgebieten, gilt:

umso früher man sich an einen Rechtsanwalt wendet, desto höher sind die Chancen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Wir empfehlen Ihnen dringend:

Im Falle einer schriftlichen oder persönlichen Befragung als Beschuldigter durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht, empfehlen wir Ihnen dringend, sich unter keinen Umständen zu einer Aussage überreden zu lassen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie der Meinung sind, nichts falsch gemacht zu haben. Berufen Sie sich einfach als Beschuldigter auf Ihr Aussageverweigerungsrecht und sagen Sie NICHTS.

Kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Achten Sie bitte auf farbige Umschläge auf denen ein Datum vermerkt ist. Bewahren Sie diese unbedingt auf. Durch die Zustellung beispielsweise eines Strafbefehls wird eine Einspruchsfrist von zwei Wochen in Gang gesetzt. Wird die 2-wöchige Einspruchsfrist versäumt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.

Tun Sie sich selbst einen Gefallen und suchen Sie schnellstmöglich einen Anwalt Ihres Vertrauens auf. Dieser wird Ihnen sagen können, ob es sinnvoll ist Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen oder nicht.

Wir beraten und vertreten Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn möglich bereits im Ermittlungsverfahren. So können wir rechtzeitig reagieren und Ihnen eventuell eine Hauptverhandlung ersparen.

Kontaktieren Sie uns frühzeitig!

Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie in alle strafrechtliche Belange.

Tel: +49(0) 711 993261-10

Email: mail@fragkos.de